Schuleingangsphase

Deine Chance, unsere Herausforderung 

Die Schulkonferenz der GGS Paffrath hat sich im Schuljahr 2017/18 dazu entschlossen, in der Schuleingangsphase ab dem Schuljahr 2018/19 wieder getrennt nach Jahrgängen zu unterrichten.

Ein wichtiger Grund war der Wunsch von Lehrkräften, Eltern und Kindern nach

  • mehr Konstanz in der Klassenzusammensetzung und bei den verantwortlichen Klassenleitungen.

Wichtig ist uns, bei der Umstellung, ein Konzept aufzubauen, dass trotz getrennter Jahrgänge die individuellen Neigungen, Förderbedarfe und Leistungsstände der verschiedenen Kinder im Fokus hat. Hier werden individuelle Arbeitspläne und Projekte eine große Rolle spielen. Kindern, die Klassen wiederholen oder überspringen, soll es weiterhin möglich sein,  zu vertrauten Personen und in vertraute Lerngruppen zu wechseln. Dabei werden das bekannte Prinzip der Partnerklassen und das Drehtürmodell wichtige Bausteine sein.

Wir freuen uns auf einen Neuanfang und daraus resultierende Chancen für unsere Kinder und unsere Schule.

 

Auszug aus dem Erlass Schulministerium:

Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten.

In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern.

Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden.

Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3 und 4.

Die Kinder können in der Schuleingangsphase getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Diese Unterrichtsorganisation legt die Schulkonferenz für mindestens vier Jahre fest. (§ 11Abs. 2Schulgesetz)“

Für genauere Einblicke in den aktuellen Stand klicken Sie bitte hier.

(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Von-A-bis-Z/Schuleingangsphase/index.html)