Inklusion

Inklusion – gemeinsames Lernen – gemeinsamer Unterricht

„Inklusion ist ein Schlüsselbegriff, der eine humane Gesellschaft kennzeichnet, die Verschiedenheit anerkennt und annimmt und auf einen gesamtgesellschaftlichen werteorientierten Grundkonsens zielt. In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung zur Normalform.

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der VN-Behindertenkonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf den Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können.“

Auch die GGS Paffrath begibt sich auf den Weg zu einer inklusiven Schule. Mit schulinternen und externen Fortbildungen, Hospitationen in Förderschulen und GL-Schulen machen wir uns fit für die zum Teil neue Unterrichtsrealität. Bisher sind es nur einzelne Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in verschiedenen Klassen und über alle Jahrgangsstufen verteilt. Förderschwerpunkte sind die Bereiche „Sprache“, „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“.

Bei der Arbeit im inklusiven Unterricht unterstützt eine Förderschullehrerin die Grundschullehrer und -lehrerinnen. Neben Stunden im Teamteaching berät sieLehrkräfte, Eltern und Erziehungsberechtigte, führt Testungen durch und fördert in Kleingruppen.

Schwerpunkt eines inklusiven Unterrichts soll es sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die Chance erhalten, am gemeinsamen Inhalt zu lernen. Sowohl die Arbeit an individuellen Wochenplänen oder Werkstätten, die Gestaltung von offenen Lernsituationen, das Schreiben individueller Förderpläne usw. tragen dazu bei, dass Kinder mit den verschiedensten Lernausgangslagen individuell gefördert werden können. Der Prozess der Förderung wird in einem Förderplan dokumentiert.

Es ist auch denkbar, dass einige Kinder, die nicht die Ziele der Grundschule erreichen können, nach den Richtlinien der entsprechenden Förderschule lernen. Andere Kinder, die in der Lage sind, die Ziele der Grundschule zu erreichen, werden nach den Richtlinien der Grundschule unterrichtet, brauchen hierzu aber zusätzliche Hilfsmittel und persönliche Unterstützung. Die rechtliche Grundlage der sonderpädagogischen Förderung bildet das AO-SF.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten ein Zeugnis mit einem Zusatz über die sonderpädagogische Unterstützung. Zieldifferent geförderte Schülerinnen und Schüler bekommen ein Berichtszeugnis ohne Noten.

Wenn Sie ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an unserer Schule anmelden möchten, laden wir Sie herzlich zu einem ausführlichen Gespräch über die Bedarfe Ihres Kindes und die Möglichkeiten unserer Schule ein.