Für Eltern

Die nachstehenden Informationen sollen  Ihnen die Orientierung
in unserer Schule und im Schulalltag erleichtern.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Informationen vermissen oder einen Fehler entdeckt haben.

Sicherheit auf dem Schulweg

Dieser Schulwegplan zeigt die Hauptlaufrichtungen der Kinder zur Paffrather Grundschule und die sicheren Überwege. Die Pfeile kennzeichnen den Schulhinweg. Die Empfehlung des Ordnungsamtes dazu lautet:
Soweit keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden sind, sollen die Kinder auf der linken Seite dem Verkehr entgegengegehen; auf dem Rückweg müssen sie dann entsprechend auf der anderen Seite gehen. Für unsere zukünftige Schulanfänger ist es wichtig und hilfreich, wenn sie den Weg zur Schule gut kennen und auf „kritische Stellen“ zu achten lernen. Dies erreichen die Eltern dadurch, dass sie den Weg immer wieder bewusst mit den Kindern ablaufen.     Wenn das Kind eingeschult ist, sollten die Eltern wiederholt überprüfen, ob das Kind den Schulweg einhält und vor allem auch die gesicherten Überwege benutzt.

Das elterliche Vorbild spielt dabei eine große Rolle. Elternhaus, Schule und Polizei arbeiten gemeinsam an der Erziehung zum aufmerksamen und richtigen Verhalten im Straßenverkehr.(s.a. Stichwort Verkehrserziehung)

 Was ist eine Gemeinschaftsgrundschule?

Der Gesetzgeber hat im Schulgesetz (§ 20 SchulG) bestimmt, dass Grundschulen Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen sind. Für unsere Gemeinschaftsgrundschule heißt das, dass hier Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden

Dieser Auftrag ist die Grundlage für unser Schulprogramm.

Wir öffnen morgens um 7.50 Uhr das Schulhaus für die Kinder. Dazu werden die beiden Ampeln in den Eingangsbereichen auf Grün geschaltet. Bis zum Beginn des Unterrichts um 8:05 Uhr können die Kinder in den Klassen in den Schulmorgen hineingleiten. Wir haben langjährige gute Erfahrungen mit dieser Form des offenen Schulanfangs gesammelt, durch den der Einstieg in die Arbeit erleichtert und Kontakte der Kinder zueinander gefördert werden.

Anfangsunterricht

Die Kinder lernen heute Lesen grundsätzlich in Druckschrift. In der Regel verwenden die Lehrkräfte dabei ein Leselehrwerk (Fibel), dessen Wortmaterial auch zum Beginn des Schreibenlernens in Druckschrift verwendet wird.   Erst nachdem die Druckbuchstaben eingeführt und gefestigt sind, beginnen die Kinder damit, eine verbundene Schrift  zu lernen. Dafür stehen die Vereinfachte Ausgangsschrift und die Lateinische Ausgangsschrift zur Verfügung. Die Diskussion um die Frage, welche dieser Schriften „besser“ sei, lässt sich mit einem Blick in den Lehrplan Deutsch beenden.

Dort heißt es zu den                                                                            

Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase:

„Die Schülerinnen und Schüler

– schreiben flüssig und formklar in Druckschrift

– können den PC als Schreibwerkzeug nutzen“

Die Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4 lauten wie folgt:

„Die Schülerinnen und Schüler

– schreiben flüssig in einer gut lesbaren verbundenen Handschrift

– nutzen Gestaltungs- und Überarbeitungsmöglichkeiten herkömmlicher neuer Medien (z.B. Schmuckblätter, Korrekturlinien, Clip-Art und Rechtschreibprogramme des PC “

LP Deutsch. Schreiben S. 29

Seit dem Schuljahr 1999/2000 lernen  alle Kinder die Vereinfachte Ausgangschrift (VA) als verbundene Schrift .

Kinder, die beim Eintritt in die Eingangsstufe bereits lesen können oder schon die meisten Buchstaben drucken können, erhalten im Rahmen der Differenzierung Aufgaben, die ihren Möglichkeiten entsprechen.Dies gilt auch für Kinder, die sich bereits einen Zahlenraum erschlossen haben. Gemeinsamer Unterricht ist also je nach Bedarf immer auch differenzierter Unterricht.

Arbeitsgemeinschaften

Die Zahl der Lehrerstunden ist begrenzt und dient vorrangig zur Unterrichtsgrundversorgung gem. Stundentafel. Wenn die Personalsituation es jedoch erlaubt, bieten wir den Kindern im Laufe ihrer Grundschulzeit die Möglichkeit, an einer Arbeitsgemeinschaft nach Wahl teilzunehmen. Dies kann z.B. eine Mathematik-AG, eine Musik-AG, eine Tanz–AG, eine Sport-AG oder eine Garten-AG sein.

Außerschulische Lernorte

Kinder sollen nicht nur aus Büchern sondern auch aus eigner Anschauung lernen. Verschiedene außerschulische Lernorte haben sich dabei in der näheren Umgebung als geeignet erwiesen, um Anschauung und Wissen aus erster Hand zu vermitteln. Zu den besonders beliebten Zielen gehören die Bäckerei Lob, der Wochenmarkt, das Schulmuseum in Katterbach, die Feuerwehr, das Rathaus im Zentrum von Gladbach, der Altenberger Dom, das Wäldchen am Pannenberg, das Informationszentrum der Bayer-AG, das Naturgut Ophoven, der Kölner Zoo, das Römisch-Gemanische-Museum in Köln, Schloss Burg an der Wupper usw.

Klassenausflüge und Fahrten zu solchen Zielen werden in den Klassenpflegschaftssitzungen erläutert und vorbereitet.

Förderverein

Das Engagement der Eltern für die Schule ihrer Kinder spiegelt sich in den Aktivitäten des Fördervereins wider. Zwar wird die Verwaltungsarbeit von einem 4 Personen umfassenden Vorstand erledigt, Mitglieder im Förderverein sollten aber nach Möglichkeit alle Eltern werden, denn der Förderverein stellt Mittel bereit, die allen Kindern zugute kommen. Er arbeitet dabei eng mit der Schulpflegschaft und der Schulleitung zusammen.

Der Förderverein ist sozusagen der Finanzmotor der schulischen Entwicklung. Er sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung der Ausstattung der Schule und ermöglicht die Durchführung verschiedener Projekte. Auskünfte über den als gemeinnützig anerkannten Förderverein der GGS Paffrath erhalten Sie im Schaukasten des Verbindungsganges, bei der Schulleitung, bei allen Lehrkräften, bei den Mitgliedern des Vorstandes oder unter der Seite  des Fördervereins dieser Homepage.

Gesundheitserziehung/Gesundheitsberatung

Alle Kinder werden vor der Aufnahme in die Grundschule von einer Ärztin des Gesundheitsamtes untersucht. Auch die Zahngesundheit wird durch regelmäßige Kontrollen beurteilt. Sie erhalten einen Hinweis auf die Notwendigkeit, mit dem Kind den Zahnarzt aufzusuchen. Vor der Entlassung aus der Grundschule werden alle Kinder noch einmal von der Schulärztin untersucht.

Es gibt Fälle, in denen Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen darf. Sie finden eine Auflistung im Anhang „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Infektionsschutzgesetz“.

Hausordnung/Regeln

Das tägliche Zusammensein vieler Kinder in einem Gebäude und auf den Pausenhöfen erfordert die Bereitschaft, miteinander auskommen zu wollen. Für viele Kinder ist dies selbstverständlich. Einige sind aber entweder nicht hinreichend an Regeln des Miteinanders gewöhnt oder durchbrechen diese aktiv. Die Hausordnung der GGS Paffrath soll hier Wegweiser für das Leben in der Schule sein, sie ist ein für alle verbindlicher Bestandteil des Erziehungskonzepts der Schule.

Zur Hausordnung gehört auch die Empfehlung an die Eltern, die neu eingeschulten Kinder so bald wie möglich eigenständig ihre Klassen aufsuchen zu lassen.  Geeignete Verabschiedungspunkte sind vor den Eingängen am Pannenberg oder Flachsberg. Die Kinder sollen sich im Schulhaus selbsständig und orientiert bewegen.

Zum Vergrößern klicken

Unsere Regeln

Jedes Kind hat das Recht, ungestört zu lernen.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

Jedes Kind hat das Recht auf eine ungestörte Pause.

Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.

Klassenfahrt/Tagesausflüge

Bisher war es möglich, einmal in der Grundschulzeit, in der Regel im 4. Schuljahr, eine Klassenfahrt mit den Kindern durchzuführen. Wir hoffen, dass dieses Erlebnis weiterhin als Höhepunkt der Grundschulzeit angeboten werden kann. Bevorzugtes Ziel in den letzten Jahren war der Ponyhof Meier in Eslohe im Sauerland.

Aus verschiedenen Gründen stellte eine einwöchige Klassenfahrt in den letzten Jahren die Schule vor erhebliche organisatorische Probleme., so dass die gute Tradition, nach Eslohe zum Ponihof Meier zu fahren, nicht aufrechterhalten werden konnte.

Erstmalig im Schuljahr 2009/2010 ist die Jugendherberge in Lindlar als geeignetes, näher gelegenes Ziel dazugekommen.

In allen Klassen gehören Ausflüge am Vormittag in die nähere Umgebung zum Arbeitsprogramm. Diese Ausflüge werden in den Klassenpflegschaftssitzungen geplant oder vorgestellt.

Krankmeldung von Kindern

Wenn Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht zur Schule kommen kann, bitten wir Sie um eine kurze telefonische oder schriftliche Information. Bitte beachten Sie, dass Kinder sich nicht selbst entschuldigen können, wenn sie wieder die Schule besuchen. Sie erreichen die Schule unter der Rufnummer 57681. Bitte sprechen Sie ggf. eine Nachricht auf den Anrufbeantworter, wenn das Büro noch nicht besetzt ist.  Die Schulsekretärin, Frau Leidinger, erreichen Sie in der Regel montags, dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 13 Uhr.

Mitwirkung in der Schule gem.§§ 62-77 SchulG

>> Die Mitwirkung in der Schule ist eine wesentliche Aufgabe, die in der Grundschule Eltern und Lehrer in gemeinsamer Verantwortung zu      bewältigen haben.

Im § 62 (1) Schulgesetz „Grundsätze der Mitwirkung“ heißt es dazu:

„Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule.“ [ ]

Weiterhin heißt es aber auch in § 62 (2):

„Die staatliche Verantwortung für die Gestaltung des Schulwesens wird durch die Mitwirkungsrechte nicht eingeschränkt.“

§ 62 SchulG regelt den Ablauf der Sitzungen der Mitwirkungsorgane.

§ 64 SchulG regelt die Wahlen der Mitglieder und der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/innen.

Klassenpflegschaftssitzungen

Im Laufe des Schuljahres werden Sie mindestens 2 Einladungen zu Klassenpflegschaftssitzungen erhalten. Die Klassenpflegschaft ist die Vertretung der Eltern einer Klasse. Ihre Aufgaben sind im § 73 des Schulgesetztes (SchulG) festgelegt. Dort heißt es in § 73 (2) wie folgt:

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.

Schulpflegschaft

Die gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft, an deren Sitzungen die stellvertretenden Vorsitzenden mit beratender Stimme teilnehmen können.

In § 72 (2) des Schulgesetzes heißt es dazu: „Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz  und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung der Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.“

Schulkonferenz

In die Schulkonferenz (§§ 65, 66, 67 SchulG) der Grundschule werden Eltern- und Lehrervertreter im Verhältnis 1:1 gewählt. Für unsere Schule sind dies entsprechend der Schülerzahl 6 Elternvertreter und 6 Lehrervertreter, die unter dem Vorsitz des Schulleiters über wesentliche Belange der Schule beraten und entscheiden.

Gem. § 65 (1) SchulG ist die Schulkonferenz

„das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.“

> Alle Mitglieder der Schulkonferenz der GGS Paffrath werden nach ihrer Wahl vom Vorsitzenden über die gesetzlichen Bestimmungen zur Mitwirkung im Rahmen der Schulkonferenz schriftlich informiert.

Herkunftssprachlicher Unterricht (früher muttersprachlicher Unterricht)

An der GGS Paffrath wird zur Zeit Unterricht in türkischer Sprache von Herrn Bacaksiz  angeboten. Dieser Unterricht findet in verschiedenen Gruppen montags ab 11 Uhr statt.

Wichtiger Hinweis:  Die Anmeldung erfolgt immer für ein ganzes Schuljahr.

Herr Bacaksiz steht bei Bedarf auch als Dolmetscher zur Verfügung.

Unterricht in Griechisch und Russisch wird in einigen  benachbarten Schulen angeboten.             Informationen zu Unterrichtsangeboten in weiteren Sprachen dazu erhalten Sie im Sekretariat.

OGS – Offene Ganztagsgrundschule

Seit August 2005 ist die GGS Paffrath eine „Offene Ganztagsgrundschule“. Das außerunterrichtliche Angebot liegt in Trägerschaft und Verantwortung der AWO Rhein-Berg. Zugleich arbeiten „Schule und Ganztag“ vertrauensvoll und konstruktiv zusammen mit dem Ziel, nicht nebeneinader, sondern miteinander die Bildungsentwicklung der Kinder zu fördern. Die Zusammenarbeit ist in einem Kooperationsvertrag geregelt.

(s.a. Stichwort OGS)

Pausenfrühstück

Bitte geben Sie Ihrem Kind täglich ein gesundes Frühstück mit in die Schule. Es ist für die Kinder wichtig, sich zwischenzeitlich mit Obst und /oder Brot stärken zu können und verbrauchte Energiereserven zu ersetzen. Süßigkeiten sind dazu nach unserer Auffassung nicht geignet. Zur Müllvermeidung bieten sich Brotdosen aus Plastik an. Viele Kinder bringen auch Getränke von zu Hause mit. Dies setzt aber voraus, dass die Kinder in der Lage sind, die Behältnisse so zu verschließen, dass sie nicht in den Schultaschen auslaufen. Nach unseren Beobachtungen ist es für die schulische Arbeit und den Lernprozess der Kinder störend, wenn Kinder im Unterricht trinken. Wir gestatten deshalb das Trinken nur in Pausenphasen, die bei sommerlichen Temperaturen häufiger eingelegt werden können. Kakao, Milch und Vanillemilch kann Ihr Kind in der Schule bestellen. Die Schulanfänger erhalten eine Woche lang kostenlos Kakao zum Kennenlernen und können danach entscheiden, ob sie weiterhin ein Getränk in der Schule bestellen wollen.                       Aus organisatorischen Gründen haben wir einen monatlichen Bestellrhythmus eingeführt. Die aktuellen Preise für Milch und Kakao erfahren Sie beim Hausmeister.

Radfahrausbildung

Die Schule vergügt über eine Anzahl von Rollern und Fahrrädern unterschiedlicher Größe. Damit kann frühzeitig die Verkehrserziehung im sichernen Bereich des großen Schulhofs begonnen werden. Die Schulung des Gleichgewichts und das Abschätzen von Entfernungen stehen im Vordergrund der praktischen Übungen.

Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer theoretischen und praktischen Radfahrausbildung teil. Diese wird unter Anleitung und Aufsicht eines Polizeibeamten im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt. Dazu erhalten die Eltern und Kinder ausführliche Informationen.

Religionsunterricht

An unserer Schule wird von Fachlehrkräften katholischer und evangelischer Religionsunterricht erteilt. Seit November 2011 können wir auch alevitischen Religionsunterricht erteilen.

Richtlinien und Lehrpläne

Für die Grundschule in NRW wurden zum 1.8.2008 neue Richtlinien und Lehrpläne  für die Fächer Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Englisch, Musik, Kunst, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre herausgegeben.

Eltern könne die Richtlinien und Lehrpläne bei Interesse in der Schule einsehen oder sich auf der Homepage des Schulministeriums unter www. Schulministerium.nrw.de informieren.

1   Funktion der Richtlinien und Lehrpläne

„ Die Richtlinien und Lehrpläne legen Aufgaben, Ziele und Inhalte der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Grundschule fest. Sie enthalten die verbindlichen Vorgaben für das Lernen und Lehren und sichern damit den Anspruch aller Schülerinnen und Schüler    der Grundschule auf die Vermittlung und den Erwerb von Wissen und grundlegenden Kompetenzen.  Sie unterstützen die Entwicklung von Werthaltungen und Einstellungen,     die für das Leben in einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar sind, sowie die gemeinsame Arbeit und Verantwortung aller an der Schule Beteiligten.

Die Richtlinien und Lehrpläne werden ergänzt durch Vorgaben zu pädagogisch und gesellschaftlich bedeutsamen schulform- und schulstufenübergreifenden Aufgabenbereichen. Dazu gehören die Politische Bildung, die Erziehung zu umweltbewusstem Verhalten, die Erziehung zur Friedensfähigkeit und Gewaltfreiheit, die religiöse Erziehung, die interkulturelle Erziehung, die Medienerziehung, die Verkehrs- und Mobilitätserziehung, die Sexualerziehung sowie die Gesundheitserziehung. Ziele und Inhalte dieser Vorgaben werden in den Unterricht eingezogen und in schuleigenen Arbeitsplänen entsprechend umgesetzt.

In Gemeinschaftsgrundschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

(Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen, 1. Auflage 2008, S.11)

> Es wird unmittelbar deutlich, dass die Lehrkräfte die schulische Erziehungs- und Bildungsarbeit in einem engen, von einer Wechselwirkung geprägten Zusammenhang leisten.

Schülerbücherei

Aus vielerlei Gründen schenkt die Schule dem Lesen von Büchern besondere Beachtung. Häufig erledigen Kinder Aufträge aus dem Wochenplan mit Hilfe der Schülerbücherei oder leihen sich Bücher für das Lesen zu Hause aus. Unsere Schülerbücherei wird vom Förderverein großzügig finanziell unterstützt und hat sich zu einem beliebten Ziel für die Kinder entwickelt. Jede Klasse hat wöchentlich eine feste Ausleihzeit. Die Ausleihe wird von Müttern organisiert.

Das Angebot an modernen und zeitgemäßen Kinderbüchern, Nachschlagewerken und Hörbüchern ist beachtlich und wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ständig erweitert.

Schulbücher und Arbeitsmaterialien

Im Rahmen des Lernmittelfreiheitsgesetzes erhalten die Kinder die benötigten Bücher von der Schule für ein Jahr ausgeliehen. Der Gesetzgeber verlangt von den Eltern darüber hinaus pro Schuljahr eine Eigenbeteiligung in Höhe von zur Zeit 12 € für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln.

Diesen Betrag sammeln die Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres ein. Die Eltern erhalten ein entsprechendes Anschreiben der Schule.

Schulbücher, die von den Kindern beschädigt oder verschmutzt wurden, müssen von den Eltern ersetzt werden. Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz regelt die Einzelheiten. Hefte und weiteres Verbrauchsmaterial (z.B. Übungshefte) sind nach Bedarf von den Eltern auf eigene Kosten anzuschaffen. Darüber beraten und beschließen die Klassenpflegschaften.

Sportunterricht

Die Turnhalle wird am Vormittag von unserer Schule und der Schule für Sprachbehinderte genutzt.  In der warmen Jahreszeit wird Sport auch im Außenbereich getrieben. Einmal im Schuljahr führen wir im Stadion an der Paffrather Straße ein Sportfest durch. Während des zweiten Schuljahres gehen die Kinder zum Schwimmen in das Kombibad Paffrath.

In der Halle dürfen die Kinder nur mit sauberen Turnschuhen mit heller Sohle laufen. Es ist gefährlich und verboten, in der Halle auf Socken oder Strümpfen zu laufen ( -> Rutschgefahr). Auch barfuß soll nicht in der Halle gelaufen werden!

Umwelterziehung

Im Rahmen der Gestaltung des inneren Schulhofes wurden kleinere Flächen für Blumen, Pflanzen und ein Kleinbiotop hergerichtet. Die Kinder haben Gelegenheit hier das Wachstum von Frühblühern, Sommerblumen, Sträuchern, Bohnen, Kürbissen und Herbstblumen zu beobachten und die Beete zu pflegen. Eine Vergrößerung der dafür zur Verfügung stehenden Fläche ist in der Planung. Zwei in Kübeln gepflanzte Apfelbäume müssen regelmäßig gegossen werden. Wir streben an, wieder eine Garten-AG einzurichten, in der die Kinder Gelegenheit haben, sich um die Pflanzen zu kümmern. Die Kinder werden auch dazu angehalten, durch Müllvermeidung und Müllbeseitigung einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Unterrichtsfächer

Die Kinder werden unterrichtet in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch (beginnend mit dem 2. Halbjahr der Klasse 1), Kunst/Textilgestaltung, Musik, Religionslehre und Sport. Die Fächer Sprache, Mathematik und Sachunterricht sind in jeder Jahrgangsstufe zu einem Block mit 11 bis zu 16 Stunden zusammengefasst. Dazu gehört auch der Förderunterricht. Unterricht wird, abgesehen von den organisatorisch herausgehobenen Sport- und Religionsstunden, nach der Belastbarkeit und den Erfordernissen der Kinder rhythmisiert. Zusätzlich gibt es herkunftssprachlichen Unterricht für Kinder mit türkischer Muttersprache. Der herkunftssprachliche Unterricht für Kinder in Griechisch findet in der GGS Hebborn statt, Russischuntericht wird in der IGP erteilt.

Unterrichtszeiten

Der Vormittag ist in folgende Unterrichtszeiten eingeteilt:

1. Block (umfasst 1. und 2. Stunde) 8:05 Uhr – 9:35 Uhr
  1. Pause
 2. Block (umfasst 3. und 4. Stunde) 10:05 Uhr – 11:35 Uhr
2. Pause
3. Block (umfasst 5. und 6. Stunde) 11:50 Uhr – 13:20 Uhr

Die Unterrichtszeiten Ihres Kindes richten sich nach dem Stundenplan, den die Klassenlehrerin ausgibt.

Im ersten Schuljahr erhalten die Kinder gemäß der Stundentafel 20 – 21 Wochenstunden Unterricht, so dass sie an den meisten Tagen zwischen 8.05 und 11:40 Uhr Unterricht haben.

Englisch wird im ersten Schuljahr ab dem 2. Halbjahr unterrichtet.

Vertretungsunterricht

Falls eine Lehrkraft erkrankt ist, erhalten die Kinder einen Vertretungsplan für die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Vertretungsunterricht ist leider in der Regel mit Unterrichtskürzungen verbunden. Alle Kinder werden bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit in der Schule betreut, wenn der Unterricht unvorhergesehen ausfällt und noch kein Vertretungsplan aufgestellt werden konnte. Dazu gibt es in jeder Klasse einen Verteilungsplan, der regelt, in welcher anderen Klasse jeweils eine Gruppe von Kindern am Unterricht teilnehmen. Es hat sich als günstig erwiesen, wenn die Eltern einer Klasse eine Telefonkette einrichten, über die wichtige Informationen auch kurzfristig weitergegeben werden können.

Wochenplan/Freiarbeit

Die Schule hat den Auftrag, das bewusste, selbständige Lernen und Handeln eines jeden Kindes zu fördern und sein Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken. Dabei müssen die unterschiedlichen Entwicklungsstände der Kinder bei der Organisation des Unterrichts berücksichtigt und Zeit ( und manchmal auch Raum) zu Initiative und Eigentätigkeit gegeben werden. Der Förderung von zunehmend eigenständigem, planvollem und zielorientiertem Arbeiten in wechselnden Sozialformen dienen Zeiten, in denen die Kinder nach einem Wochenarbeitsplan oder an frei gewählten Themen arbeiten können. Die Aufgaben der Lehrerin oder des Lehrers verlagern sich in solchen Phasen vom Unterrichten im engeren Sinne hin zu Beobachtung, Beratung und Planung.

Zusammenarbeit mit Beratungsstellen

Die Schule ist nur ein Teil im Leben der Kinder. Durch die besondere Gruppensituation können jedoch ebenso Schwierigkeiten für ein Kind auftreten wie durch die Anforderung, im Klassenverband bestimmte Regeln einzuhalten, Rücksicht zu nehmen und systematisch zu lernen. Grundsätzlich sollte deshalb immer zuerst das Gespräch zwischen Eltern und Lehrerin/Lehrer stattfinden, wenn es Anzeichen für derartige Probleme gibt. Es gibt vielfältige Stellen, an denen Probleme auftreten können, in gewisser Hinsicht sind Probleme sogar „normal“. Dauern die beobachteten Schwierigkeiten im Verhalten und/oder im Lernen jedoch über eine längere Zeit an, dann ist es oft sehr hilfreich, außerschulische Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine Perspektive für Veränderungen zu schaffen. (Dies kann z.B. bei besonderen Schwierigkeiten beim Lesenlernen und im Rechtschreiben der Fall sein oder bei permanenten Konflikten mit anderen Kindern.) Die Schule empfiehlt in solchen Fällen in der Regel, entweder den Schulpsychologischen Dienst (13 90 11) des Rheinisch-Bergischen Kreises in der Hauptstraße 71 in Bergisch Gladbach oder die Beratungsstelle der Caritas (1008 – 602) aufzusuchen. In manchen Fällen wird die Schule auch die Kontaktaufnahme mit dem Kinderarzt oder einem Facharzt empfehlen.

Angesichts der langen Schulzeit, die Grundschulkinder noch vor sich haben, kann außerschulische Beratung von größter Bedeutung sein. Sie ist dann besonders hilfreich, wenn es zu einer gemeinsamen Strategie kommt. Im Vordergrund der gemeinsamen Beratungen sollten daher immer die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes stehen.

Zusammenarbeit mit den Kindergärten

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule geschieht nicht voraussetzungslos, sondern bezieht die vorschulischen Erfahrungen der Kinder mit ein. Zusammenarbeit mit den in der Nachbarschaft der Schule gelegenen Kindergärten ist in den letzten Jahren durch die Sprachstandserhebungen (Delfin 4) noch einmal intensiviert worden. Austausch findet bedarfsorientiert in Form von regelmäßigen Gesprächen zwischen Erzieherinnen und Lehrkräften statt.  Besuche der zukünftigen Schulneulinge in der Schule ermöglichen Erfahrungsaustausch und Verständnis.

Unfallversicherungsschutz in der GGS

Alle Kinder sind während des Besuchs der Schule über die Landesunfallkasse gesetzlich unfallversichert.

Weitere Information zu diesem Thema erfragen Sie bitte beim

GUV Heyestr. 99
Düsseldorf
Tel. 0211/2808-0

oder im Sekretariat der GGS Paffrath.

In der Hoffnung auf gute Zusammenarbeit und eine gelingende Schulzeit für Ihre Kinder

heißen wir Sie und Ihre Kinder herzlich willkommen!