Leistungsbewertung

Leistungskonzept der GGS Paffrath

Grundlage des Leistungskonzeptes an der GGS Paffrath bilden die Richtlinien und Lehrpläne des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die entsprechenden Vorgaben der Ausbildungsordnung Grundschule (siehe §5 AO-GS).

Wir sehen die Leistungserziehung als notwendige Voraussetzung der Leistungsbewertung an. In diesem Sinne vollzieht sich bei uns im Laufe der Grundschulzeit eine Wandlung von der individuellen zur anforderungsbezogenen Bewertung.

Die Leistungsbewertung folgt dem Prinzip ermutigender Erziehung. In Paffrath berät und beschließt die Lehrerkonferenz verantwortungsvoll über Bewertungsrichtlinien, die sich an individuellen, sachlichen und sozialen Kriterien ausrichten.

Die Schuleingangsphase und die Klassen 3 und 4 werden nach dem Gesetz in zwei übergeordnete Einheiten gegliedert. Die anzustrebenden Kompetenzerwartungen werden dort für das Ende der Schuleingangsphase und für das Ende der Klasse 4 festgelegt. Sie können auf unterschiedlichem Niveau angestrebt und erreicht werden.

Im Kollegium sprechen wir uns regelmäßig über die anzustrebenden Kompetenzen zum Ende einer Jahrgangsstufe ab.

Es werden kurze schriftliche Übungen in den Klassen 1 und 2 geschrieben, die ohne Benotung bleiben und schriftliche Arbeiten in Deutsch und Mathematik in den Klassen 3 und 4, die benotet werden. Darüber hinaus werden schriftliche Arbeiten in geringerer Anzahl in Englisch geschrieben. Diese bleiben unbenotet.  Die Anzahl der Arbeiten ist laut Gesetz nicht festgelegt. Der Inhalt der schriftlichen Überprüfungen und Arbeiten bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Zu den Zeugnissen hat die Schulkonferenz folgende Beschlüsse gefasst:

Schuleingangsphase:

  1. Die Zeugnisse der Klassen 1 und 2 enthalten schriftliche Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten und zu den Leistungen in allen Fächern, aber keine Noten. Entsprechende Formulierungshilfen hat das Kollegium erarbeitet.

Vor der Versetzung in die Klasse 3 werden Schüler und Schülerinnen an die Bewertung mit Noten herangeführt.

Klassen 3 und 4:

  1. Das Zeugnis der Klasse 3 enthält im ersten Halbjahr schriftliche Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten und allen Fächern und Noten.

Im 2. Halbjahr des dritten Schuljahres gibt es keinen gesonderten Passus mehr zum Arbeits- und Sozialverhalten.

  1. Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten Noten für alle Fächer. Im ersten Halbjahr enthält das Zeugnis zusätzlich eine Empfehlung für die weiterführende Schule.

Darüber hinaus gelten an der GGS Paffrath folgende Vereinbarungen zum Leistungskonzept:

  • Einheitliche Bewertungskriterien

Die Lehrkräfte eines jeden Jahrgangs tauschen sich regelmäßig aus und legen gemeinsame Bewertungskriterien fest. In allen Jahrgangsstufen gelten außerdem die weiteren Vereinbarungen zur Leistungsbewertung in den Fächern (siehe schulinterne Curricula)

  • schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen

Bei der Notengebung berücksichtigen wir sowohl schriftliche, mündliche als auch sonstige Leistungen. Die Gewichtung ist dabei je nach Fach verschieden. Entsprechende Hinweise finden Sie in den schulinternen Curricula (in Deutsch z.B. werden die verschiedenen Fachbereich im Verhältnis Sprachgebrauch zweifach, Lesen zweifach, Rechtschreiben einfach gewertet).

Zu den schriftlichen Leistungen zählen wir die schriftlichen Arbeiten und alle andere schriftlichen Leistungen z.B. die Arbeit in Arbeitsheften im Rahmen der Arbeitsplanarbeit.

Wird bei schriftlichen Arbeiten eine Punktzahl pro Aufgabe oder Teilaspekt festgelegt, erfolgt eine Umrechnung der Leistung in Prozent. Daraus lässt sich nach folgendem Schlüssel eine Note ermitteln.

100% – 96% = sehr gut

95%-84%     = gut

83%-66%     = befriedigend

65% – 50%   = ausreichend

< 50%          = mangelhaft

Bei den mündlichen Leistungen fließen sowohl Quantität als auch Qualität der Beiträge in die Notengebung ein.

Zu sonstigen Leistungen zählen Präsentationen (z.B. Referate, Rollenspiele) und Produkte (Plakate, Portfolios, Kunstwerke…).

  • Transparenz

An der GGS Paffrath findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkräften und SchülerInnen sowie Lehrkräften und Eltern über den Leistungsstand und die Leistungsentwicklung des Kindes statt. Die Kriterien der Leistungsbewertung werden allen Erziehungsberechtigten auf den Klassenpflegschaftssitzungen im 1. und 2. Halbjahr transparent gemacht. Die Kinder werden vor jeder Lerneinheit über die Anforderungen informiert.

Es liegen u.a. Kompetenzraster zu den Fächern Deutsch und Mathematik und Beratungsbögen zum A-und S-Verhalten für die halbjährlichen Elternsprechtage und die Übergangsgespräche in Klasse 4 vor.

Selbsteinschätzungsbögen, Rückmeldebögen und Kindersprechtage sind Bestandteile unserer Leistungserziehung, die zunehmend in die Arbeitspläne der Fächer integriert werden.

  • Ermutigung und Bestätigung

Jeder Schüler soll generell Ermutigung und Bestätigung für seine Leistungen erhalten. Deshalb benennen wir Stärken und stellen Schwächen als Chancen zur Verbesserung dar. Der persönliche Lernfortschritt des Kindes ist uns wichtig.

  • Arbeitsverhalten

Die  Motivation, Anstrengungsbereitschaft, Konzentration und Ausdauer der SchülerInnen sind grundlegende Voraussetzungen. Selbstständigkeit und Kritikfähigkeit finden ebenfalls Beachtung. Es wird berücksichtigt, ob ein Schüler/eine Schülerin die Fähigkeit besitzt, bereits Erlerntes auf neue Aufgabenstellungen und Situationen zu übertragen (Transfer), ob er Verbesserungsvorschläge umsetzen kann und damit verbunden ein individueller Lernzuwachs festzustellen ist.

Stand 3.09.2018