Hier geht es zu unserem Padlet für zukünftige Schuleltern.
Aufnahme in die Grundschule:
Auszug aus dem Schulgesetz (SchulG)
(1) Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, werden von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet.
(2) Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich für diese Schulart gebildet hat (§ 46 Absatz 3 SchulG). Kinder mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben Anspruch auf Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagenen, ihrer Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in ihrer Gemeinde, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist. Soweit Schuleinzugsbereiche gebildet wurden, werden bei einem Anmeldeüberhang zunächst die Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich für diese Schulart wohnen oder bei denen ein wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 SchulG vorliegt. Im Falle eines nach Anwendung von Satz 1 oder 3 verbleibenden Anmeldeüberhanges sind die Kriterien des Absatzes 3 für die Aufnahmeentscheidung heranzuziehen.
(3) Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigen Härtefälle und ziehen im Übrigen ein oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege,
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprachen.
(4) Die schulärztliche Untersuchung zur Einschulung erstreckt sich auf den körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes.
(5) Die Schulleiterin/der Schulleiter informiert und berät die Eltern
- vor der vorzeitigen Aufnahme eines Kindes in die Grundschule,
- vor der Verpflichtung eines Kindes zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses.
(https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190)
Infoabend:
Der Infoabend für die Eltern der zukünftigen Schulneulinge findet immer zwischen Sommer- und Herbstferien statt.
Anmeldegespräche:
Die Stadt Bergisch Gladbach verschickt an die Eltern aller zukünftigen Schulneulinge ein Informationsschreiben zur Schulanmeldung. Hier werden Sie u.a. aufgefordert, sich zu einer vorgegebenen Zeit an der Grundschule Ihrer Wahl zu melden. In der Regel finden die Anmeldegespräche zeitnah vor dem Stichtag 15. November statt.
Zu dem Anmeldgespräch bringen Sie bitte
- das Schreiben der Stadt
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes und
- Natürlich Ihr Kind mit.
- Gerne schauen wir auch einmal in das Portfolio des Kindergartens. Ob Sie dies mitbringen entscheiden Sie selbst.
In dem Gespräch versuchen wir einen ersten Eindruck von ihrem Kind zu bekommen. Dazu stellen wir Ihnen und Ihrem Kind Fragen und lassen Ihr Kind kleinere Aufgaben erfüllen.
Am 2. 6. 2022 haben die Kindergartenkinder, die nächstes Schuljahr in die Schule kommen, die Möglichkeit an einem Schnuppertag teilzunehmen. Die umliegenden Kindergärten bekommen von der GGS Paffrath eine Einladung mit den zukünftigen Schulkindern die GGS Paffrath zu besuchen, um die neue Schule schon mal kennen zu lernen.
Frühzeitige Anmeldung:
Wenn ihr Kind nach dem 30. September eines Jahres geboren wurde, kann es auf Antrag der Eltern durch die Schulleitung frühzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind früher in die Schule gehen sollte. Vielleicht hat Sie auch der Kindergarten angesprochen und Ihnen den Rat gegeben, Ihr Kind frühzeitig einzuschulen. Sollten Sie darüber überrascht sein und sich absichern wollen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Frau Heuckmann lädt Sie und Ihr Kind zu einem ersten Kennenlernen in die Schule ein. Gerne telefoniert sie auch mit dem Kindergarten oder weiteren Beteiligten, um ein besseres Bild von Ihrem Kind zu bekommen. Nach Auswertung dieser gesammelten Informationen fällt sie die Entscheidung über eine frühzeitige Einschulung.
Zurückstellung vom Schulbesuch:
Sollten Sie Zweifel an der Schulfähigkeit Ihres Kindes haben, sollten Sie dies beim Anmeldegespräch mit Frau Heuckmann kundtun. Es kann sinnvoll sein, zu diesem Gespräch Berichte z.B. der Frühförderstelle, des Kinderarztes usw. mitzubringen. Auch in diesem Fall wird Frau Heuckmann gerne mit den beteiligten Fachleuten und dem Kindergarten sprechen. In der Regel wartet sie dann noch die Entscheidung der schulärztlichen Untersuchung ab, ehe Sie die Entscheidung über eine eventuelle Rückstellung fällt. Dies muss bis Mitte März passiert sein.
OGS:
Sollten Sie zusätzlich zum Schulplatz auch einen OGS-Platz benötigen, füllen Sie im Rahmen der Anmeldung einen Anmeldebogen und einen Fragebogen aus. Beides erhalten Sie beim Anmeldgespräch durch Frau Leidinger.
Die Anmeldebögen leiten wir dann an die OGS weiter. Sollte es sich herausstellen, dass zu viele Anmeldungen vorliegen, entscheiden wir nach den Kriterien des DRK und der Stadt Bergisch Gladbach über die Aufnahme.
Bisher war dies nicht erforderlich.
Anmeldebestätigung:
Da der Schulträger das Recht hat, zu entscheiden, wie viele Klassen eine Schule in einem Schuljahr aufmachen darf, dauert es eine Zeit, bis wir Ihnen mitteilen können, ob Ihr Kind an unserer Schule aufgenommen werden kann.
Der Schulträger sammelt zunächst alle Anmeldedaten der Schule und wertet diese aus. Danach entscheidet er über die Zügigkeit der Schule und erst dann kann geschaut werden, ob Abmeldungen ausgesprochen werden müssen. In der Regel liegt der Termin im März oder April. Die Annahme bei der OGS ist an die Schulaufnahme gekoppelt. Deswegen bekommen Sie die Anmeldebestätigung oder Ablehnung der OGS zeitgleich mit der Schulanmeldung oder Ablehnung.
Weitere Fragen:
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir sind gerne für Ihre Fragen da.