ABC für Schulneulinge

ABC für die Eltern der Schulneulinge

Ärztliche Untersuchungen

Bei der Anmeldung erhalten Sie einen Untersuchungstermin beim Kinder- und Jugendarzt im Gesundheitsamt. Ohne ärztliche Untersuchung ist keine Einschulung möglich.

Ausflüge:

Klassenausflüge gehören mit zum Schulleben dazu. Deren Planung obliegt den einzelnen Klassen- und Jahrgangsstufen. Näheres erfahren Sie in der ersten Klassenpflegschaftssitzung.

Beurlaubung

Die Beurlaubung eines Kindes vom Schulbesuch auf Grund besonderer Anlässe ist möglich. Wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Klassenlehrerin. Eine Beurlaubung für die Zeit unmittelbar vor und nach den Ferien ist nicht erlaubt.

Bewegliche Ferientage

Dabei handelt es sich um 3 oder 4 zusätzliche Ferientage, über die jede Schule frei verfügen kann. Die Termine werden    von der Schulkonferenz im Voraus für das nächste Schuljahr festgelegt.

Einschulungstag

Das Datum der Einschulung richtet sich nach den Ferienterminen und ist im Allgemeinen der 2. Schultag nach Schulbeginn. Der Einschulungstag beginnt für die katholischen Kinder mit einem Gottesdienst in der Kirche St. Clemens, für die evangelischen Kinder in der Heilig-Geist-Kirche . Nach den Gottesdiensten treffen sich alle Kinder in der Schule,     werden dort begrüßt und erleben gleich ihre erste Schulstunde.

Englisch:

Ab dem 3. Schuljahr erhalten die Kinder zwei Stunden in der Woche Englischunterricht. Genauere Informationen dazu erhalten Sie durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer.

Elternabend (= Klassenpflegschaftssitzung)

Zur 1 Klassenpflegschaftssitzung erhalten Sie eine Einladung durch die Klassenlehrerin. Dort werden alle für den Schulanfang wichtigen Dinge besprochen. Es finden außerdem die Wahlen der beiden Klassenpflegschaftsvorsitzenden statt.

Elternmitarbeit

Auf Ihre Unterstützung sind wir bei vielen Gelegenheiten angewiesen. Je nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten kann es sich dabei um klasseninterne oder auch für die gesamte Schule anfallende Hilfe handeln.

Erkrankung

Entschuldigen Sie Ihr Kind im Krankheitsfall am ersten Krankheitstag morgens vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat oder schriftlich bei der Klassenlehrerin. Bei längeren Erkrankungen kann eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Näheres erfahren Sie auf der 1. Klassenpflegschaftssitzung.

Feiern

Feiern gehören zur Grundschule ebenso wie der reguläre Unterricht. Wir feiern hauptsächlich im Klassenverband (z.B. Geburtstage), aber auch mit der ganzen Schule, z. B. Sankt Martin, Karneval oder das Schulfest.

Förderverein

Als Eltern können Sie Mitglied im Förderverein unserer Schule werden. Durch Ihren Jahresbeitrag von derzeit 12 € oder durch eine Spende unterstützen Sie die Anschaffung von Materialien und besondere Aktivitäten der Kinder. Informationen zum Förderverein erhalten Sie auf der Homepage, bei der Schulleitung oder den Klassenlehrern.

Frühstück

Ihr Kind sollte zu Hause gefrühstückt haben, bevor es zur Schule kommt. Geben Sie ihm für die Pausen etwas zu essen  und ein Getränk mit in die Schule. Achten Sie dabei auf gesunde Nahrungsmittel. Essen und Getränk sollten in Butterbrotdosen und Getränkeflaschen transportiert werden, die wiederverwendet werden können.

Gottesdienst

Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden St. Clemens und der Heilig-Geist-Kirche. Im dritten und vierten Schuljahr gehen die Kinder regelmäßig zum Gottesdienst.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Festigung und Ergänzung der schulischen Arbeit. Sie sollen vom Kind möglichst selbstständig angefertigt werden. Unterstützen Sie Ihr Kind deshalb nur so weit, dass es die Hausaufgaben selbstständig anfertigen kann. Uns ist wichtig, dass Ihr Kind sich für die Hausaufgaben verantwortlich fühlt und durch das Bearbeiten Routinen aufbaut. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Klassenleitung.

Antragskinder

Die Entscheidung, ob ein Kind vorzeitig auf Antrag der Eltern eingeschult werden kann, trifft die Schulleitung. Als Entscheidungshilfe dienen dabei das schulärztliche Gutachten, die Einschätzung des Kindergartens, schuleigene Überprüfungen und Gespräche.

Klassenpflegschaft

Die Erziehungsberechtigten einer Klasse (je Kind eine Stimme) bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Der/Die Vorsitzende ist Mitglied der Schulpflegschaft. Die Pflegschaften werden zu Beginn des Schuljahres gewählt.

Kollegium

Zu unserem Kollegium gehören im laufenden Schuljahr 19 Lehrkräfte. Wer welche Klasse unterrichtet, können Sie hier nachlesen.

Konflikte

Dort, wo Menschen aufeinander treffen, treten gelegentlich auch Konflikte auf. Die Kinder werden deshalb mit der Hausordnung und den allgemeinen Regeln vertraut gemacht. Stärken Sie Ihr Kind, dass es Konflikte, die es nicht selbst lösen kann, bei den Lehrerinnen und Lehrern und den Erzieherinnen und Erziehern anspricht.

Lesen/Lesen lernen

Nicht alle Kinder können zum gleichen Zeitpunkt lesen, der Leseprozess entwickelt sich individuell unterschiedlich. Wichtig ist es, den Kindern die notwendige Zeit zu geben und die Freude am Lesen zu erhalten. Setzen Sie Ihr Kind nicht unter Druck. Sprechen Sie mit der Klassenlehrerin, auf welche Art und Weise Sie es zu Hause unterstützen können.

Regeln

Ihr Kind sollte in der Lage sein Regeln einzuhalten, die für ein friedliches Miteinander und einen für alle Kinder effektiven Unterricht notwendig sind.

Schulmaterialien

Welche Materialien Ihr Kind für die Schule braucht, wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Achten Sie bitte auf gute Qualität.

Schulbesuch

Die Eltern tragen dafür Sorge, dass Ihr Kind regelmäßig und pünktlich zur Schule kommt und seine Materialien vollständig sind.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz berät als oberstes schulisches Gremium über die Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule. Sie setzt sich paritätisch aus gewählten Eltern- und Lehrervertretern zusammen. Vorsitzende(r) ist der Schulleiter/ die Schulleiterin.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen einen Vorsitzenden, eine Vorsitzende. An unserer Schule haben wir eine aktive Schulpflegschaft, die die Eltern gegenüber der Schule vertritt und zugleich intensiv mit den Lehrer/Innen gemeinsam das Schulleben gestaltet.

Schulweg

Den künftigen Schulweg Ihres Kindes sollten Sie schon frühzeitig vor dem Einschulungstermin mit Ihrem Kind üben. Wählen Sie einen Weg, der die größtmögliche Sicherheit garantiert.

Selbstständigkeit

Ihr Kind sollte zunehmend eigenverantwortlich seine schulischen Aufgaben erledigen. Wenn notwendig, erhält es dazu Hilfe. Nehmen Sie Ihm nicht zu voreilig auch gerade unangenehme oder unbeliebte Aufgaben ab. Ihr Kind wird lernen, dass es in der Lage ist, solche „Hürden“ zu überwinden. Dadurch wird es selbstbewusster im Umgang mit schulischen aber auch außerschulischen Anforderungen.

Sonderpädagogische Förderung

Sollte sich herausstellen, dass Ihr Kind mit einem Teil der schulischen Anforderungen überfordert ist, wird die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer Sie frühzeitig ansprechen. Mit Frau Vogt als Sonderpädagogin an unserer Schule haben wir hier eine qualifizierte Beraterin.

Sprechstunden

Wenden Sie sich bei auftretenden Schwierigkeiten stets an die Klassenlehrerin. In der Regel lässt sich alles in Gesprächen klären. Tragen Sie eventuelle Konflikte nicht vor dem Kind aus. Es wird verunsichert, denn insbesondere Schulneulinge „lieben“ ihr Klassenlehrerin /ihren Klassenlehrer.

Stundenplan

Den genauen Stundenplan erhalten Sie durch die Klassenlehrerin. Die Kinder haben bereits ab der ersten Schulwoche ihre volle Stundenzahl.

Stundeneinteilung:

  1. Stunde : 8:05 – 8:50 Uhr
  2. Stunde: 8:50 – 9:35 Uhr

Frühstückspause: 9.35 – 9:40 Uhr

Bewegungspause (auf dem Schulhof): 9:40 -10:00 Uhr

Frühstückspause: 10:00 – 10:05 Uhr

  1. Stunde: 10:05 – 10:50 Uhr
  2. Stunde: 10:50 – 11:35 Uhr

Bewegungspause (auf dem Schulhof) 11:35 – 11:50 Uhr

  1. Stunde: 11:50 – 12:35 Uhr
  2. Stunde: 12:35- 13:20 Uhr

Zeugnisse:

Am Ende des ersten Schuljahres erhält Ihr Kind ein Berichtszeugnis und wechselt in die zweite Klasse. Das Zeugnis enthält Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zum Leistungsstand des Kindes in allen Fächern.