Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website der Gemeinschaftsgrundschule Paffrath unter ggs-paffrath.de. Grundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen.
Stand
Wie barrierefrei ist diese Seite?
Die Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die Seiten selbst erfüllen die Anforderungen nach unserer Prüfung. Bei den bereitgestellten PDF-Dateien und bei den Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache gibt es noch Lücken.
Lücken
Was noch nicht barrierefrei ist
- PDF-Dateien. Die Unterlagen im Download-Bereich stammen zum großen Teil aus den Vorjahren. Ihr Text lässt sich vorlesen, die Dateien sind aber nicht durchgängig nach PDF/UA geprüft. Manchen fehlt ein Dokumenttitel, bei grafisch gestalteten Blättern wie den Schulregeln ist die Lesereihenfolge nicht gesichert. Wir ersetzen die Dateien nach und nach. Bis dahin gilt: Rufen Sie im Sekretariat an, wir geben Ihnen den Inhalt auf einem anderen Weg.
- Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache. Erläuterungen zu den wichtigsten Inhalten in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache liegen noch nicht vor.
- Übersetzungen. Der Knopf „Sprache“ übergibt die Seite an den Übersetzungsdienst von Google. Auf die übersetzte Fassung haben wir keinen Einfluss.
- Ältere Fotos. Ein Teil der Bilder stammt aus dem Bestand der alten Website und ist gering aufgelöst. Beschreibungen sind hinterlegt, die Bildqualität lässt sich nachträglich nicht verbessern.
Umgesetzt
Was die Seite kann
- Die ganze Seite lässt sich mit der Tastatur bedienen. Am Anfang jeder Seite steht eine Sprungmarke direkt zum Inhalt.
- Über die Leiste unten am Bildschirmrand können Sie die Schrift vergrößern und den Kontrast erhöhen. Die Einstellung bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert.
- Alle Farbkombinationen sind auf ihren Kontrast geprüft.
- Überschriften, Bereiche und Formularfelder sind so ausgezeichnet, dass Vorleseprogramme sie erkennen.
- Bewegt sich etwas von selbst, etwa der rote Hinweis-Balken, lässt es sich anhalten. Wer am Gerät Bewegungen reduziert hat, bekommt eine ruhige Seite.
- Bilder haben Beschreibungen, rein schmückende Bilder werden übersprungen.
Prüfung
Wie diese Erklärung entstanden ist
Erstellt am 19. September 2026. Wir haben alle Seiten selbst geprüft: Aufbau, Beschriftungen, Bedienung mit der Tastatur, Farbkontraste, dazu eine Stichprobe der PDF-Dateien. Eine unabhängige Stelle hat die Seite bisher nicht geprüft.
Rückmeldung
Eine Barriere melden
Kommen Sie an einen Inhalt nicht heran? Sagen Sie uns Bescheid. Wir schicken Ihnen das Gesuchte in einer Form, die für Sie passt, und bessern die Stelle aus.
Schlichtung
Wenn wir nicht weiterhelfen
Wenn Sie von uns keine zufriedenstellende Antwort bekommen, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt und vermittelt kostenfrei.
Wenden Sie sich bitte zuerst an die Schule. Die Ombudsstelle wird erst tätig, wenn eine Klärung mit uns nicht möglich war.